Zwei Frauen mit Kinder auf dem Rad auf einem breiten, separierte Radweg in den Niederlanden

Separierte Radwege in den Niederlanden laden alle zum Radfahren ein © ADFC / Krone

Schluss mit Angst-Radeln – 2020 muss der Radwegebauboom beginnen

Der Fahrradclub ADFC zieht eine positive Bilanz des ablaufenden Jahres.

Der Bundesverkehrsminister hat sich mit Verve für ein Fahrradland Deutschland stark gemacht, die Bundesregierung stellt mit dem Klimapaket Mittel in nie dagewesener Höhe für Qualitätsradwege zur Verfügung. Bei aller Freude weist der ADFC aber auch darauf hin, dass die Mittel der geplanten „Bundesoffensive Radverkehr“ langfristig nur weiter fließen, wenn sie von Ländern und Kommunen auch zügig abgerufen werden.   

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Was wir jetzt nicht mehr brauchen, sind Ausreden, es gäbe kein Geld für den Radverkehr - und Radfahrende könnten doch prima mit Autos, Lastern und Bussen auf der Straße unterwegs sein. Das können und wollen die meisten eben nicht. Ab 2020 gibt es 900 Millionen Euro zusätzlich für Premium-Radwege, sichere Kreuzungen und Fahrradparkhäuser – und die sollten auch ausgegeben werden. Kommunen, die noch keinen Netzplan für komfortables Radfahren in der ganzen Stadt haben – und niemanden, der oder die sich auf Entscheider-Ebene um den Radverkehr kümmert, sollten jetzt schnell aktiv werden. Jetzt muss der Radwegebauboom beginnen, Deutschland hat jetzt die Chance, die Potenziale des Radverkehrs in Stadt und Land endlich zu heben.“

900 Millionen Euro zusätzlich für Qualitätsradwege

Mit dem Klimapaket hat der Bund sich verpflichtet, gemeinsam mit Ländern und Kommunen „Radverkehrsnetze“ zu realisieren, auf denen sich „jeder Verkehrsteilnehmer“ sicher fühlt und „jeder Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar“ sein wird. Es sollen „flächendeckende Radwegenetze“ geschaffen werden, indem normale Straßen zu „Fahrradstraßen“ ausgebaut, „Fahrstreifen in geschützte Radfahrstreifen umgewandelt“, „Knotenpunkte sicher umgestaltet“ und „moderne Fahrradparkhäuser“ gebaut werden. Außerdem soll der Radverkehr nach Möglichkeit durch „grüne Wellen“ beschleunigt werden. Für alle diese Vorhaben nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand: 1,45 Milliarden Euro stehen bis 2023 für den Radverkehr zur Verfügung, das sind 900 Millionen Euro zusätzlich in diesem Zeitraum. Das Geld steht durch die mittelfristige Finanzplanung auch nach einem Regierungswechsel zur Verfügung.

Politischer Rückenwind für die Neuaufteilung der Straßen

Stork: „Dass ein CSU-Verkehrsminister einmal sagen würde, dass der Platz auf der Straße zulasten des Autoverkehrs gerechter aufgeteilt werden muss und das Fahrrad eigene, gesicherte Wegenetze braucht – das hätten wir uns noch zu Beginn dieses Jahres nicht träumen lassen. Jetzt ist es aber so, und das ist eine Riesenchance für die verstopften Städte. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es spürbaren politischen Rückenwind für das Fahrrad – und zwar aus dem konservativen Lager. Ab 2020 muss deshalb wirklich Schluss sein mit Alibi-Infrastruktur und Angst-Radfahren auf der Straße. Die Rahmenbedingungen sind jetzt da, lebenswertere Städte zu schaffen und alle Menschen durch Qualitätsradwege, großzügige Fahrradparkhäuser und sichere Kreuzungen zum Radfahren einzuladen: Berufstätige auf dem Fahrrad oder Pedelec, Kinder auf dem Weg zur Schule, Eltern mit Kleinkindern im Lastenrad, Senioren auf dem Weg zum Einkauf, Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Dreirad, Kuriere mit Paketlieferungen auf dem E-Cargobike. Jetzt sind die Kommunen gefordert. Es wäre eine Schande, diese Chance auf ein Fahrradland Deutschland verstreichen zu lassen!“

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Separate Infrastruktur Niederlande

Separate Infrastruktur Niederlande

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Geschützte Kreuzung in Vancouver / Kanada

Geschützte Kreuzung ("Protected Intersection") in Vancouver / Kanada

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Man fährtzwischen LKW und parkenden Autos Rad

Enge im Straßenverkehr ohne separaten Radweg

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Radfahren in der Stadt an einer Baustelle

Radfahren in der Stadt an einer Baustelle

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https://main-tauber-kreis.adfc.de/pressemitteilung/schluss-mit-angst-radeln-2020-muss-der-radwegebauboom-beginnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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