Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Nein zum Elterntaxi, ja zum Fahrrad: ADFC fordert fahrradfreundliche Schulwege

In Baden-Württemberg läuft der Schulbetrieb nach dem Corona-Lockdown wieder an – und stellt Eltern wie Schüler*innen bei der Frage nach dem Schulweg vor besondere Herausforderungen. Der ADFC empfiehlt, mit dem Fahrrad zu fahren.

Schulbusse und Bahnen sind das Nadelöhr, wenn die Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg nach und nach wieder öffnen. Rund 45 Prozent der Schüler*innen nutzen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), doch wegen der weiterhin geltenden Abstandsregeln zur Corona-Prävention können nicht so viele Fahrgäste befördert werden wie bisher. Viele Eltern sorgen sich zudem um die Sicherheit ihrer Kinder und fahren sie deshalb oft lieber selbst mit dem Auto zur Schule. Vom Elterntaxi rät der ADFC Baden-Württemberg ab: „Das sorgt nicht nur für dicke Luft, die an den Schulen haltenden Autokolonnen gefährden auch die Verkehrssicherheit der Kinder“, mahnt Kathleen Lumma.

Fahrrad statt Elterntaxi

Der ADFC empfiehlt, auf das Rad umzusteigen – „das ist die bessere Alternative, auch zur Unterstützung des krisenbedingt nicht voll leistungsfähigen ÖPNV“, so die Landesgeschäftsführerin. Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich das Fahrrad als krisensicheres Verkehrsmittel. „Außerdem macht Radfahren Spaß, ist gesund und fördert die Koordination und Konzentration“, ergänzt Lumma. Der Weg zur Schule könne meist leicht mit dem Fahrrad zurückgelegt werden – was fehlt, sei eine entsprechende Radinfrastruktur. Unübersichtliche Kreuzungen, schmale oder fehlende Radwege und lange Wartezeiten an der Ampel machen Schulwege oft zum Spießrutenlauf.

Für sichere Schulwege – jetzt handeln!

„Wir brauchen fahrradfreundliche Schulwege dringender denn je!“, so Lumma. Schüler*innen, die jetzt aufs Rad umsteigen, brauchen durchgängige und sichere Wege. Der ADFC appelliert daher an das Land und die Kommunen, jetzt zu handeln. Mit dem erhöhten Landes-Etat für den Radverkehr seien gute Rahmenbedingungen vorhanden, um den Ausbau einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur zügig vorantreiben. Doch das ist nicht alles: „Ausschlaggebend sind auch landesweite Vorgaben zur schnellen, rechtssicheren Einrichtung coronasicherer Rad- und Gehwege – wie es in einem offenen Brief an den Verkehrsminister bereits gefordert wurde“, so Lumma. Ein Handlungsleitfaden und pragmatische Lösungen sind jetzt gefragt. Sie unterstützen Kommunalverwaltungen bei der provisorischen Umgestaltung von Straßen und räumen eventuelle rechtliche Bedenken aus.

Pop-Up-Bike-Lanes, Fahrradstraßen und Tempo 30

„Konkrete Maßnahmen können Kommunen jetzt provisorisch gut umsetzen“, sagt Lumma. Dazu zählen etwa geschützte Radstreifen (Pop-Up-Bike-Lanes) und Fahrradstraßen, die Schüler*innen helfen, sichere Wege durch die Stadt zu finden. Sie eignen sich auch, um den Radverkehr vom Fußweg zu entzerren: So entsteht mehr Platz und gleichzeitig können die Abstandsregeln besser eingehalten werden. Für mehr Sicherheit sorgen auch provisorisch verkehrsberuhigte Straßen und Geschwindigkeitsreduktionen auf Tempo 30. Wenn Grünphasen für den nicht-motorisierten Verkehr verlängert werden, geraten Kinder auf dem Fahrrad an Kreuzungen weniger in Stress und fühlen sich sicherer. Aber auch bereits geplante Radwege sollten nun zügig umgesetzt werden – „es ist an der Zeit zu handeln – Elterntaxis beziehungsweise Autos sind keine Alternative“, betont Lumma.


https://main-tauber-kreis.adfc.de/pressemitteilung/nein-zum-elterntaxi-ja-zum-fahrrad-adfc-fordert-fahrradfreundliche-schulwege

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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