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Mit dem Fahrrad den Frühling genießen. © www.pixabay.com

Frühjahrscheck fürs Fahrrad

Der Frühling steht bevor – höchste Zeit, das Fahrrad aus dem Winterschlaf zu wecken. Vor der ersten Fahrt sollte man sein Rad aber gut durchchecken. Der ADFC Baden-Württemberg erklärt, worauf es ankommt.

Die Bremsen quietschen, die Kette knirscht: Wer sein Fahrrad im Keller oder in der Garage überwintern lässt, kennt die Geräusche. Damit das Rad zum Saisonstart fahrtauglich ist, sollte es vorher durchgecheckt werden. Auch für Allwetterradler*innen lohnt es sich, vor dem Frühjahr einen genauen Blick aufs Rad zu werfen. Bei der Pflege und Reparatur gibt es einiges zu beachten.

Richtig reinigen

„Zum Basischeck gehören Reifen, Bremsen und die Kette“, erklärt Gernot Epple vom ADFC Baden-Württemberg. Am besten beginnt man aber mit der Reinigung – an einem sauberen Fahrrad sieht man schneller, ob etwas kaputt ist. Epple empfiehlt Spülmittel und Neutralreiniger in warmem Wasser, geputzt wird mit einer weichen Bürste oder einer Zahnbürste bei schwer zugänglichen Stellen. „Zähe Verkrustungen können mit (Fein-)Öl oder speziellen Pflegeölen entfernt werden“, sagt er. Vom Hochdruckreiniger rät der Experte ab, da er die Radlager beschädigen kann. Falls man ihn doch benutzt, unbedingt darauf achten, dass keine Lager angesprüht werden: „Die Dichtungen halten dem Druck nicht stand.“ Mit einem Tuch trocknet man das Rad abschließend ab.

Alles auf der Kette

Nach dem Reinigen der Fahrradkette geht es ans Schmieren. Epple empfiehlt ein hochwertiges Kettenöl: „ Je weniger Zusatzstoffe deklariert sind, desto besser ist es in der Regel.“ Lebensmittel-Öle sind tabu: „Sie zersetzen sich unter Druck und können verkleben.“ Je nachdem wie trocken die Kette ist, reicht es, sie bis maximal zur Hälfte zu ölen und dann drehen zu lassen, damit sich die Schmiere verteilt. Wenn die Kette stark verrostet ist, komplett durchölen. Man sollte darauf achten, dass das Öl nicht über die Felgen tropft, da es sonst auf die Bremsbeläge gelangen kann.

Reifen- und Bremsencheck

Jeder Reifen verliert mit der Zeit Luft, daher muss er vor der ersten Ausfahrt aufgepumpt werden. Wie viel Luft er verträgt, steht in der Regel als Minimal- und Maximalwert auf der Flanke des Mantels. Die Werte sollten laut Epple eingehalten werden. Zum Aufpumpen empfiehlt sich eine Standpumpe mit Manometer, die auch für hohen Reifendruck geeignet ist. Eine Überprüfung des Mantels gehört ebenfalls zum Reifen-Check: TiefeRisse darin oder wenn das textile Grundgewebe nicht mehr durch eine Gummischicht abgedeckt wird, sind ein Zeichen dafür, dass er ausgetauscht werden muss. „Für die Reifen ist es übrigens immer besser, das Rad hängend zu lagern“, empfiehlt der Experte.
Für einen sicheren Halt gilt es vor der ersten Ausfahrt, die Bremsanlage zu überprüfen. Wenn der Griff mühelos bis zum Lenker durchgedrückt werden kann, ist das Spiel der Bremse zu groß. Einstellen lässt sich das mit Schrauben am Bremsgriff  bzw. -körper. Außerdem gilt es zu kontrollieren, ob die Bremsbeläge und Felgen bzw. Scheiben nicht zu stark abgenutzt sind. Bei Scheibenbremsen ist die minimale Dicke/Stärke in der Regel auf der Scheibe angegeben. Wer unsicher ist, fragt einen Profi.

Rechtzeitig zum Fachmann

Wie Gernot Epple weiß, lohnt es sich, rechtzeitig eine Fahrradwerkstatt aufzusuchen: „Das macht man möglichst vor dem eigentlichen Saisonstart, danach sind die Wartezeiten sehr, sehr lang.“ Vieles kann man selbst machen, doch geht es um elementare Dinge wie Schaltung oder Tretlager, ist der Gang ins Fachgeschäft ratsam. Scheuen muss man sich nicht: Eine kostenfreie Beratung ist bei den meisten Händlern drin, ebenso wie eine Pumpe. Fahrradinspektionen werden ganzjährig angeboten. Außerdem bieten einige örtliche ADFC-Gruppen Unterstützung beim Fahrradcheck. Zu guter Letzt steht die Beleuchtungskontrolle an: Kabel und Steckverbindungen überprüfen und bei akkubetriebenen Lampen den Akku nach einer längeren Pause aufladen. Dann kann es auch schon losgehen – mit einer ausgedehnten Tour hinein und durch den Frühling.


https://main-tauber-kreis.adfc.de/pressemitteilung/fruehjahrscheck-fuers-fahrrad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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