zahlreiche Kinder auf Fahrrädern mit Luftballons und Fahnen in Berlin

Kidical Mass in Berlin, 2020 © ADFC / Norbert Michalke / Changing Cities

18. & 19. September: Bundesweite Kidical Mass in 130 Städten

Bundesweite Kidical Mass in 130 Städten am 18. und 19. September:

Kinder-Fahrraddemo fordert sichere Straßen für alle

Am 18. und 19. September 2021 werden Kinder, Jugendliche und Familien auf Rädern durch über 130 Städte und Orte fahren, um für sichere Straßen zu demonstrieren. Eine Woche vor der Bundestagswahl fordern sie ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht mit geschützten, breiten Radwegen an Hauptstraßen als Standard. Die bundesweite Aktion wird in diesem Jahr zum zweiten Mal auf Initiative der Kidical Mass Köln durchgeführt. Unterstützt und organisiert wird das Aktionswochenende vom Fahrradclub ADFC, Campact, Changing Cities, Deutsches Kinderhilfswerk, VCD, Unicef sowie mehr als 200 regionalen Initiativen.

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Bisher ist es so: Straßen sind für Autos da, nicht für Kinder. Im Straßenverkehrsgesetz ist der Autoverkehr das Wichtigste – aber das ist kein Naturgesetz. Die neue Bundesregierung muss das ändern und Verkehrssicherheit und Lebensqualität ganz oben auf die Agenda setzen. Wir brauchen mehr Platz fürs Rad, damit sich Radfahren für Kinder jeden Tag wie eine Kidical Mass anfühlt.“

Co-Organisatorin Simone Kraus aus Köln sagt: „Wir wollen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad bewegen können. Die Kidical Mass steht für ein neues Verständnis von Mobilität – mit mehr Sicherheit und Freiheit für alle Menschen von 0 bis 99.“

Konkret fordert das Kidical Mass-Aktionsbündnis

  • Sichere Schulradwegenetze bis 2030
  • Schulstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen und Kitas
  • Stetige jährliche Finanzierung mit konkreten Zielvorgaben an die Kommunen
  • Kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht mit Vision Zero als oberster Prämisse
  • Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts
  • Geschützte und baulich getrennte, breite Radwege an Hauptstraßen
  • Spielstraßen und Wohngebiete ohne Durchgangsverkehr

Kinder-Fahrraddemos in über 130 Städten

Mehr als 140 Fahrraddemos sind angekündigt in über 130 Städten, von Gelsenkirchen bis Hamburg. Gegenüber der letzten Kidical Mass im September 2020 sind noch einmal 40 Städte mehr dabei. Sogar das europäische Ausland macht mit: Auch in Paris, Zürich, Wien und Innsbruck gibt es Kidical Mass-Demos. Die Initiator:innen rechnen kurz vor dem Bundestagswahl mit regem Interesse von kleinen und großen Radfahrerinnen und Radfahrern.

Bedingungen zum Radfahren für Kinder sind schlecht

Das Aktionsbündnis will mit der Demo erneut darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen zum Radfahren für Kinder in Stadt und Land ausgesprochen schlecht sind. Viele Kinder lernen das Radfahren erst spät, weil der Verkehr zu gefährlich ist. Drei Viertel der Erwachsenen sagen, man könne Kinder nur mit schlechtem Gefühl alleine Fahrradfahren lassen. Kein Wunder, denn die Infrastruktur in Deutschland ist für das Auto gemacht, Radwege sind oft viel zu schmal, holprig oder gar nicht vorhanden.

Über die Kidical Mass

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung für kindersichere Radwege, die 2008 in Oregon begann. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0-99 Jahren die Straße. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. 2021 wurde die Kidical Mass Köln für das erste bundesweite Aktionswochenende mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet. Die Kidical Mass gibt den Kindern eine Stimme im Verkehr, zeichnet ein positives Zukunftsbild und vernetzt und mobilisiert Alt und Jung. 

Hinweise an Redaktionen: Alle beteiligten Städte sowie Foto- und Filmmaterial finden Sie auf der Aktionswebsite www.kinderaufsrad.org. Themenfotos finden Sie unten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

zahlreiche Kinder auf Fahrrädern mit Luftballons und Fahnen in Berlin

Kidical Mass in Berlin 2020

Copyright: ADFC / Norbert Michalke / Changing Cities

4354x3100 px, (JPG, 5 MB)

Junge bei Fahrraddemo

Fahrraddemo 2020

Copyright: ADFC / Deckbar

5472x3648 px, (JPG, 3 MB)

Kinder auf der Kidical Mass 2020

Kidical Mass 2020

Copyright: ADFC / Kidical Mass / Stefan Flach

2000x1335 px, (JPG, 698 KB)


https://main-tauber-kreis.adfc.de/pressemitteilung/18-199-bundesweite-kidical-mass-in-130-staedten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt